Hquadrat Allgemeine Geschäftsbedingungen

 Allgemeine Geschäftsbedingungen  

  1. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf den uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns, möglichst richtige und vollständige Angaben zu erhalten; unsere Haftung und Vollständigkeit beschränkt sich jedoch auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  1. Der Auftraggeber (Verkäufer, Käufer, Vertriebspartner usw.) verpflichtet sich, alle Daten wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen und befreit uns hinsichtlich der Weitergabe von datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Der Auftraggeber haftet bei falschen Angaben für die bei uns und anderen entstandenen Schäden.
  1. Unsere Angebote sind nur für den Adressaten selbst bestimmt und absolut vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte darf nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung erfolgen. Bei unbefugter Weitergabe und darauf beruhendemVertragsabschluss durch Dritte verpflichtet sich der Auftraggeber zum Schadenersatz in Höhe der ortsüblichen Nachweis-/ Vermittlungsgebühr.

  2. Unsere Provision für Nachweis oder Vermittlung beträgtbei 

VERKAUF

– 3,57% des Kaufpreises (inkl. 19% MwSt.) für den Verkäufer
– 3,57% des Kaufpreises (inkl. 19% MwSt.) für den Käufer 

VERMIETUNG 

– 2 Nettokaltmieten zzgl. 19% MwSt. für den Vermieter von Wohnraum
– 3 Nettokaltmieten zzgl. 19% MwSt. für den Mieter/Vermieter von Gewerbe 

bzw. die im Exposé/Vertrag genannten Angaben zur ProvisionDie Provision ist bei Vertragsschluss fällig und zahlbar. 

Grundsätzlich sind wir berechtigt, für beide Vertragsparteien entgeltlich tätig zu werden. 

  1. Bei Vertragsabschluss über eines der von uns vermittelten Objekte, sinddie Vertragsparteien verpflichtet, uns unverzüglich Auskunft  über die für die Berechnung des Provisionsanspruches maßgebenden Tatsachen zu erteilen, insbesondere uns die Vertragsbedingungen mitzuteilen.

    Die Provision ist auch in vereinbarter Höhe zu bezahlen, wenn unter Beibehaltung der inhaltlichen Identität ein anderer als der angebotene Vertrag abgeschlossen wird, sei es rechtlicher, wirtschaftlicher, finanzieller oder sachlicher Art. Auch der Nachweis des Meistbietenden bei einer Zwangs- oder freiwilligen Versteigerung bzw. im freihändigen Verkauf im Auftrag einer Bank begründet den vollen, vereinbarten Provisionsanspruch, wenn der Auftraggeber/Angebotsempfänger den Zuschlag erhält. 

  1.  Der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages allein genügt zur Entstehung der Provisionspflicht, auch wenn später ohne unsere weitere Mitwirkung ein Vertragsabschluss über das nachgewiesene Objekt zustande kommt. Der Ursachenzusammenhang zwischen dem Maklernachweis und einem eventuell späteren Vertragsabschluss wird durch spätere Direktangebote des Verkäufers nicht unterbrochen.
  1. Die Provisionspflicht nach Punkt 5 entsteht auch, soweit durch unsere vermittelnde Tätigkeit ein Vertragsabschluss über ein bereits bekanntes Objekt zustande kommt und unsere Tätigkeit –bei objektiver Betrachtung– als mit ursächlich für den Vertragsabschluss anzusehen ist. 
  1. Wir haften nicht für die Einhaltung des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages durch die Vertragskontrahenten. Die Nichterfüllung des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages, Geltendmachung einer zwischen den Parteien vereinbarten Rücktrittsmöglichkeit, eine durch Wandlung erfolgte Wiederaufhebung des Vertrages oder eine nach Vertragsabschluss erfolgte Minderung des Preises berühren den Provisionsanspruch nicht.
  1.  Da wir nicht ohne Provisionsberechnung gem. Punkt 5 tätig werden, bedeutet die Besichtigung eines angebotenen Objektes, die weitere Inanspruchnahme unserer Dienste oder die Aufnahme von Verhandlungen über nachgewiesene Objekte eine Anerkennung der vor- und nachstehenden Bedingungen. Die Abweichung davon bedarf unserer schriftlichen Bestätigung.
  1.  Für die Bonität der von uns vermittelten Kunden übernehmen wir keine Haftung.
  1.  Ist dem Empfänger eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bereits bekannt, ist er verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich, d.h. binnen3 Werktagenmitzutei Unterlässt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an. Bei Unterlassung der Mitteilungspflicht behalten wir uns Schadenersatzansprüche vor. 
  1.  Die Unwirksamkeit von einzelnen dieser Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen.
  1.  Erfüllungsort und Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten ist München.
  1. Wir nehmen den Schutz Ihrer Daten ernst: Wir haben Ihren Namen und Ihre Anschrift, sofern nicht anders angegeben, einer bereits bestehenden Verbindung mit uns oder einem öffentlichen Verzeichnis entnommen. Selbstverständlich steht es Ihnenfrei, der Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu widersprechen; in diesem Fall genügt eine E-Mail an die folgende Adresse: info@hq-re.com 

Unsere Datenschutzerklärung können Sie unter www.hq-re.com einsehen. 

Vergleiche Einträge

Vergleichen